Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen werden zwischen der 8awake GmbH, Schellingstrasse 22, 80799 München (nachfolgend “8awake“) und einem Nutzer bzw. Unternehmen (im Folgenden “Kunde“) geschlossen.

Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen regeln u.a. das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung und Nutzung der Softwareprodukte von 8awake (im Folgenden “Software”) sowie die Nutzungsbedingungen, die Haftung und Gewährleistung seitens 8awake, die Vergütung der Softwarenutzung, die gegebenen Obliegenheiten des Kunden und den Personen, welche die Software konkret nutzen (im Folgenden “Endnutzer”) sowie die Verlängerung und Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, weiterhin die Nutzung von Daten durch die Verwendung der durch 8awake bereitgestellten Software und sämtliche weitere, in den folgenden Paragrafen aufgelisteten Tatbestände für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, Endnutzer und 8awake.

Diese Vertragsbedingungen haben Geltung für Unternehmer im Sinne des BGB.

§ 1 Vertragsgegenstand und Haftung

8awake entwickelt und vertreibt Software-Produkte für Unternehmen zur Optimierung von Marketing-Prozessen. Die von 8awake bereitgestellte Software “Formula8” setzt dafür Künstliche Intelligenz (nachfolgend “KI”) ein. Es werden seitens 8awake lediglich zeitlich beschränkte Nutzungsrechte einzelner Services an den Kunden gewährt. Ein Verkauf bzw. eine zeitlich unbeschränkte Nutzungslizenz wird seitens 8awake weder umgesetzt noch eingeräumt. Die Gewährung des entgeltpflichtigen Nutzungsrechts erfolgt durch Einrichtung eines Zugangs zu der Software von 8awake und den vom Kunden gebuchten Abonnements. Dabei werden verschiedene Services mit Hilfe der entsprechenden Buchung von Abonnements bzw. Teillizenzen zur Nutzung freigegeben. Es findet dabei keinerlei Übertragung von Eigentumsübertragung an der Software oder einzelnen Services an den Kunden statt.

Die von 8awake angebotene Software wird ausschließlich auf Infrastruktur und Servern der 8awake betrieben und internetbasiert bereitgestellt als “Software as a Service“-Lösung. Der Nutzungsumfang einzelner Abonnements richtet sich wenn aufgeführt nach den ergänzenden Lizenzbedingungen und Services des jeweiligen Abonnements. 8awake stellt hierbei lediglich den Zugang zur Software und den vom Kunden mittels Abonnement gebuchten Services. Der Kunde hat hierbei keinerlei Anspruch auf Erfolg durch die Nutzung der bereitgestellten Software gegenüber 8awake. Der Einsatz der Software zu illegalen bzw. strafrechtlich relevanten Zwecken ist grundsätzlich untersagt und führt zur Anzeige.

Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen 8awake und dem Kunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben für das zwischen 8awake und dem Kunden geschlossene Vertragsverhältnis und die damit verbundenen Rechtsbeziehungen keinerlei Geltung und sind für 8awake nicht bindend.

Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen 8awake und dem Kunden oder zukünftige Rechtsgeschäfte, ausgenommen der ergänzenden Lizenzbedingungen einzelner Abonnements oder Services, unterliegen diesen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung und Vergütung

Wenn der Kunde die Website von 8awake zur Buchung des Zugriffs zur Software nutzt, stellt dies ein Angebot seitens des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über das entsprechend ausgewählte Abonnement dar. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und 8awake kommt erst durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung seitens 8awake an den Kunden in elektronischer, oder Textform zustande bzw. durch die Aktivierung des entsprechenden Zugangs für den Kunden zur Software von 8awake. Die alleinige Erstellung eines Nutzer-Accounts durch den Kunden bei 8awake stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Angebote seitens 8awake zum Abschluss eines Vertrages sind freibleibend.

Die Vertragslaufzeit eines Abonnements ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem durch den Kunden gewählten Abonnement-Zeitraum. Wurde zwischen den Parteien nichts anders lautendes vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Beendigung des aktuellen Abonnement-Zeitraums um den vom Kunden initial gewählten Abonnement-Zeitraum. Ein entsprechendes ordentliches Kündigungsrecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit steht sowohl dem Kunden als auch 8awake unter Einhaltung der nachfolgenden Kündigungsfristen zu. Bei einer monatlichen Vertragslaufzeit ist die Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit, spätestens drei Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit, durch den Kunden in elektronischer Form oder schriftlich zu erklären. Bei einer jährlichen Vertragslaufzeit ist die Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit, spätestens vierzehn Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit, durch den Kunden in elektronischer Form oder schriftlich zu erklären. Die Rechtzeitigkeit wird über den Tag des Zugangs bei 8awake maßgeblich bestimmt. Nach erfolgter Kündigung durch eine der Vertragsparteien, ist 8awake berechtigt sämtliche in der Software vom Kunden hinterlegten Daten und das zugehörige Nutzerkonto unwiderruflich zu löschen.

8awake kann wählen ob die Bereitstellung der Software durch Einräumung einer unternehmensbezogenen Lizenz oder einer nutzerbezogenen Lizenz beruht. Bei einer unternehmensbezogenen Lizenz beruht die von 8awake bereitgestellte Anzahl der Endnutzer auf der jeweiligen Lizenzvereinbarung, bei einer nutzerbezogenen Lizenz ist die Nutzung der Software auf die Anzahl der im jeweiligen Abonnement enthaltenen Endnutzer beschränkt. Sämtliche von 8awake bereitgestellte Zugänge zur Software sind stets auf den Kunden als natürliche Person oder Unternehmen beschränkt. Eine Nutzung der Lizenz durch gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen zum Beispiel nach §§ 271 Abs. 2 HGB, 15 AktG oder Tochterunternehmen ist nicht gestattet und untersagt.

Bei Zahlungsverzug der fälligen Abonnement-Gebühren seitens des Kunden ist 8awake berechtigt, dass Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Zugriff zur Software zu sperren. Der Kunde befindet sich hierbei vom Zeitpunkt der Mitteilung an einer fehlgeschlagene Zahlung in Verzug. Der Zugriff des Kunden kann während der Dauer des Zahlungsverzugs seitens 8awake eingeschränkt oder vollständig gesperrt werden, ohne dass dies einen Mangel darstellen würde. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen (z.B. nicht eingelöste Lastschriften, Rückbuchungen oder fehlender Deckung von Kreditkarten oder andere nicht durchführbare Zahlungen) setzt 8awake dem Kunden eine Frist von mindestens sieben Tagen zur Zahlung der geschuldeten Abonnement-Gebühren. Sollte nach Ablauf der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang erfolgt sein, kann 8awake das Vertragsverhältnis ebenso fristlos kündigen.

§ 3 Nutzungsbasierte Abrechnung

Bei im Abonnement enthaltenen Services, deren Abrechnung nutzungsbasiert geregelt ist, erfolgt eine Abrechnung basierend auf der Protokollierung der effektiven Nutzung des Kunden bzw. dem damit zusammenhängenden Einsatz der Software durch den Kunden. Der Kunde kann hierbei je nach Abonnement eine zuvor festgelegte Anzahl von sog. “AI-Tokens” (auch “Artificial Intelligence Tokens“) gebührenpflichtig beziehen. AI-Tokens können danach vom Kunden zur Durchführung von Datenverarbeitungsprozessen mit der bereitgestellten Software eingesetzt werden (z.B. zur Generierung von Inhalten mit Hilfe der KI). Der Kunde kann hierbei lediglich mit Forderungen auf 8awake zukommen, welche durch 8awake anerkannt bzw. rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 4 Kostenfreier Testzeitraum

8awake kann dem Kunden vor dem kostenpflichtigen Erwerb eines gebührenpflichtigen Abonnements einen zeitlich begrenzten und kostenlosen Testzugang anbieten. In diesem Testzeitraum erhält der Kunde einen eingeschränkten bzw. limitierten Zugriff auf die seitens 8awake bereitgestellte Software. Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums verfällt der Zugriff des Kunden auf die Software automatisch. Sollte durch den Kunden nach Ablauf des Testzeitraums kein gebührenpflichtiges Abonnement zur Software erworben worden sein, ist 8awake berechtigt nach einer Frist von einem Monat alle Daten und das zugehörige Nutzerkonto des Kunden unwiderruflich zu löschen.

Jeder Kunde kann einen durch 8awake gewährten Testzeitraum der Software nur einmal nutzen. Sollte 8awake feststellen, dass ein Kunde mehrfach einen kostenlosen Testzeitraum in Anspruch genommen hat, kann 8awake den Zugriff des betroffenen Kunden auf die Software jederzeit und ohne vorherige Ankündigung sperren.

§ 5 Wartung, Updates der Software und Verfügbarkeit

8awake behält sich vor regelmäßige Wartungen oder wichtige Updates an der bereitgestellten Software durchzuführen. Dies kann zu einem vorübergehenden Ausfall bzw. einer fehlenden oder eingeschränkten Erreichbarkeit der Software von 8awake führen. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf eine lückenlose oder fehlerfreie Erreichbarkeit der Software oder auf die Durchführung von Updates und Produktveränderungen seitens 8awake.

8awake unternimmt entsprechende Bemühungen und Anstrengungen, um eine 99-prozentige Verfügbarkeit der Software innerhalb eines Monats in Stunden und Minuten sicherzustellen. Die Verfügbarkeit der Software definiert sich über die erfolgreiche Verarbeitung einer an die Software gesendete Nutzeranfrage des Kunden die innerhalb eines Zeitraums von zehn Minuten verarbeitet wird, andernfalls liegt eine Störung der Verfügbarkeit der Software vor.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Verjährung

Die Gewährleistung von 8awake beschränkt sich auf die bestimmungsgemäßen Funktionen der dem Kunden bereitgestellten Software. 8awake haftet insbesondere nicht für die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses bzw. das Einstellen eines bestimmten Erfolges durch Einsatz der Software durch den Kunden.

§ 7 Sonstige Regelungen

Erfüllungsort ist der Sitz von 8awake. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird, wenn gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von 8awake zwischen den Parteien vereinbart. Sämtliche Ansprüche zwischen dem Kunden und 8awake unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ergänzend für Verbraucher gelten die Plattform zur Schlichtung von Streitigkeiten für Verbraucher der Europäischen Union zur außergerichtlichen Streitbeilegung mit Unternehmen (https://ec.europa.eu/consumers/odr/).

8awake ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen bzw. mitzuwirken.
8awake ist dazu berechtigt, diese Vertragsbedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuändern. Änderungen werden für den Kunden rechtsverbindlich wenn dieser nachdem er in elektronischer Form bzw. Schriftform über die Änderungen in Kenntnis gesetzt worden ist, diesen nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen in elektronischer Form oder in Schriftform widerspricht. 8awake ist dazu berechtigt Änderungen der Vertrags- und Nutzungsbedingungen dem Kunden in der Software zu hinterlegen bzw. kenntlich zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2023.